Die medizinischen Normen sowie die funktionellen Störungen und Erkrankungen, welche die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs beeinflussen können, sind in Anlage 6 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein aufgelistet und beschrieben.

Jeder (künftige) Führer eines Kraftfahrzeugs muss ebenfalls den Normen für die Sehfunktion genügen, in Absprache mit einem Augenarzt.

Als Arzt sind Sie verpflichtet, Ihren Patienten über das Vorhandensein einer Erkrankung oder Störung, die seine Sicherheit beim Führen eines Fahrzeugs beeinträchtigen kann, zu informieren.

 

 

[2] Art. 8.3 des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 zur Festlegung der allgemeinen Ordnung über den Straßenverkehr und die Benutzung der öffentlichen Straße, B.S., 9. Dezember 1975.

Nein, Sie müssen Ihre Entscheidung schriftlich auf einer offiziellen Bescheinigung festhalten, die der gesetzlichen Vorgabe entspricht:  dem Modell VII. Wenn Sie Augenarzt sind, gilt für Sie das Modell VIII. Ein ärztliches Attest wird für die Gemeindeverwaltung oder für die Versicherungen nicht als ausreichend erachtet.

Achten Sie darauf, gut über den medizinischen Allgemeinzustand Ihres Patienten informiert zu sein und über die verschiedenen Gutachten der Fachärzte, die Ihren Patienten betreuen, zu verfügen, um Ihre Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen.

Wenn die lokomotorischen, sensorischen oder kognitiven funktionellen Fähigkeiten Ihres Patienten eingeschränkt sind, müssen Sie ihn an die DAC verweisen.

Sie müssen Ihren Patienten an die DAC verweisen, sobald:

  • der Gesundheitszustand Ihres Patienten dessen Fahrtauglichkeit beeinträchtigen kann, beispielsweise wenn Ihr Patient körperliche (lokomotorische), sensorische (Sicht) oder kognitive (Aufmerksamkeit, Konzentration …) Schwierigkeiten hat, wenn er ein Fahrzeug führt;
  • Sie Zweifel bezüglich der Fahrtauglichkeit oder Fahruntauglichkeit Ihres Patienten haben;
  • Sie Zweifel betreffend der Änderungen der Nutzungsbedingungen seines Führerscheins haben (zum Beispiel: nächtliches Fahren …);
  • Sie denken, dass Modifikationen an seinem Fahrzeug vorgenommen werden sollten, damit er weiterhin fahren kann (zum Beispiel: Anpassungen der Pedale, Bedienelemente am Lenkrad …).

Als Arzt sind Sie das erste Glied in der Kette zur Beurteilung der Fahrtauglichkeit. Sie legen fest und tragen die Verantwortung dafür, wann Ihr Patient bei der DAC vorstellig werden muss.

Indem Sie der DAC den medizinischen Fragebogen zukommen lassen, den Sie und Ihr Patient ausgefüllt haben. Dem Fragebogen müssen die sachdienlichen ärztlichen Befunde sowie eine Kopie des Führerscheins des Patienten beiliegen, sofern er einen Führerschein besitzt.

Als Allgemeinmediziner können Sie den gesamten medizinischen Fragebogen ausfüllen, sofern Ihnen die Berichte der Fachärzte, die Ihren Patienten betreuen, vorliegen.

 

Andernfalls muss Ihr Patient den Facharzt bitten, den Teil des Fragebogens auszufüllen, der sich auf sein Fachgebiet und das Krankheitsbild des Patienten bezieht (Neurologie, Endokrinologie, Ophthalmologie, Kardiologie …).

Der medizinische Fragebogen der DAC umfasst zahlreiche Fragen. Die Experten der DAC treffen Ihren Patienten zu einem bestimmten Zeitpunkt, um seine Fahrtauglichkeit zu bewerten – es steht also einiges auf dem Spiel. Es ist unabdingbar, über alle relevanten medizinischen Informationen zu verfügen, die Ihnen bekannt sind, da Sie sich um die Betreuung Ihres Patienten gekümmert haben. Anhand dieser Informationen können die Experten die verschiedenen Untersuchungen festlegen, die Ihr Patient bei der DAC absolvieren muss, und können sie im Einklang mit den medizinischen Normen eine möglichst objektive Entscheidung treffen. Ihre vollständigen Antworten sind also von ausschlaggebender Bedeutung.

 

Der Fragebogen der DAC umfasst mehrere Kapitel. Nur die Kapitel, die sich auf den persönlichen Gesundheitszustand Ihres Patienten beziehen, müssen ausgefüllt werden. Ihr Abschnitt beginnt auf Seite 6 mit einer Tabelle, die die verschiedenen Erkrankungen aus Anlage 6 des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein enthält, welche die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen können. Sie werden aufgefordert, die verschiedenen Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten.

 

Wenn es sich um eine erste Anfrage handelt, müssen Sie anschließend die Punkte, die Sie mit Ja beantwortet haben, auf den Seiten, die dem/den betreffenden Kapitel(n) entsprechen, ausführlich erläutern.

 

Ihr Patient wiederum muss seine persönlichen Daten eintragen und ebenfalls die Fragen auf Seite 6 mit Ja oder Nein beantworten, wenn möglich VOR IHNEN, damit die Frage geprüft werden kann, inwieweit er sich seiner Probleme bewusst ist.

 

Sobald diese Akte vervollständigt ist, muss sie unverzüglich an die DAC geschickt werden, damit die Informationen beim Termin des Patienten noch aussagekräftig und aktuell sind.

Wenn Ihr Patient für untauglich befunden wird, sendet die DAC Ihnen systematisch eine Kopie der Entscheidung, um Sie davon in Kenntnis zu setzen, soweit Sie den medizinischen Fragebogen ausgefüllt haben, der der Beurteilung zugrunde liegt.

Wenn sie unabhängig von der Entscheidung der DAC in jedem Fall eine Kopie erhalten möchten, können Sie dies beim Ausfüllen des medizinischen Fragebogens an der hierfür vorgesehenen Stelle auf Seite 7 beantragen.

Ja, für jeden Verlängerungsantrag müssen Sie einen neuen medizinischen Fragebogen ausfüllen. Die DAC verlässt sich ausschließlich auf Ihre Informationen, um die medizinische Entwicklung Ihres Patienten in Erfahrung zu bringen.

Keine Sorge, der medizinische Fragebogen für eine Verlängerung ist deutlich kleiner als der erste, den Sie ausgefüllt haben. Das Sekretariat der DAC schickt den Fragebogen automatisch 5 Monate vor Ablauf des Führerscheins an Ihren Patienten, damit er rechtzeitig vor dem Ende der Gültigkeitsdauer seines Führerscheins alle Schritte erledigen kann.

Unter bestimmten Umständen wird allerdings die Stellungnahme eines Facharztes benötigt (gemäß dem Gesetz beispielsweise: ein Kardiologe, wenn der Patient einen Herzschrittmacher hat).

Ja, wenn Ihr Patient für fahruntauglich befunden wurde, gilt diese Entscheidung dauerhaft. Wenn allerdings eine Verbesserung des Gesundheitszustands festgestellt wird, können Sie frühestens 6 Monate nach der Entscheidung erneut einen Beurteilungsantrag einreichen, indem Sie einen neuen medizinischen Fragebogen ausfüllen.

Unter bestimmten Umständen kann es sich um eine vorübergehende Fahruntauglichkeit handeln. In diesem Fall erhält der Patient 5 Monate vor dem Ende der Fahruntauglichkeit ein Erneuerungsformular (dies gilt beispielsweise, wenn Ihr Patient unter Epilepsie leidet).

Nein, wenn die Beurteilung der Fahrtauglichkeit einen Führerschein der Gruppe 2 betrifft (Lkw, Bus, Taxi, Krankenwagen, Fahrschullehrer, Schülertransport …), müssen Sie Ihren Patienten an die Arbeitsmedizin verweisen*.

Sofern er dies für notwendig erachtet, richtet sich der für die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung zuständige Arzt sodann für ein Gutachten an die DAC, und zwar nur dann, wenn funktionelle (lokomotorische, sensorische oder kognitive) Störungen vorhanden sind.

 

Zu beachten: Wenn die Fahrtauglichkeit für die Gruppe 1 (privates Fahren) infrage gestellt wird, so wird sie von Amts wegen auch für die Gruppe 2 infrage gestellt.

 

*Man wende sich an den Arbeitgeber, an MEDEX oder an ein für die Gruppe 2 anerkanntes medizinisches Zentrum.

Um Broschüren zu erhalten, die Sie direkt an Ihre betroffenen Patienten aushändigen können, oder um Poster/Flyer für Ihr Wartezimmer zu erhalten, brauchen Sie nur eine E-Mail an die DAC zu senden, in denen Sie Ihre Kontaktdaten und die gewünschte Anzahl angeben. Sie erreichen die DAC unter folgender E-Mail-Adresse: dac@awsr.be oder über das Kontaktformular.

Wenn Ihr Patient eine kognitive Untersuchung benötigt, stehen ihm zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann diese Untersuchung kostenlos bei unserem Neuropsychologen bei der DAC in Jambes durchführen lassen. Er kann diese aber auch in der Nähe seines Wohnorts von dem Neuropsychologen seiner Wahl vornehmen lassen. Letzterer muss jedoch darauf achten, neuropsychologische Tests im Zusammenhang mit den für das Autofahren erforderlichen Fähigkeiten durchzuführen.

Zu den durchzuführenden Tests gehören die Bewertung der allgemeinen kognitiven Effizienz, der selektiven Aufmerksamkeit und der geteilten Aufmerksamkeit, der Verarbeitungsgeschwindigkeit, der Ausführungsfunktionen, einschließlich motorischer Hemmung und reaktiver geistiger Flexibilität, sowie der visuellen und visuell-räumlichen Fähigkeiten. Weitere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf diesen Link klicken (Bald).