Das hängt von der jeweiligen Situation ab… Es ist zwar möglich, auf einen Anwalt zu verzichten, doch kann sich dessen Unterstützung in bestimmten Fällen als nützlich oder gar unverzichtbar erweisen.

Die können einen Rechtsanwalt ebenfalls im Rahmen einer Konsultation um Rat fragen, ohne ihn damit zu beauftragen, Sie vor Gericht oder bei den Kontakten mit der Gegenpartei und/oder deren Versicherer zu vertreten.

Zu einem beliebigen Zeitpunkt, ganz nach Ihren Anforderungen. Der Rechtsanwalt kann kurz nach dem Unfall konsultiert werden, vor einer Gerichtssitzung, zum Zeitpunkt der Schadenersatzforderung…

Nichts, wenn Sie (oder die verstorbene Person) eine Rechtsschutzversicherung haben, die das Mandat des Rechtsanwalts akzeptiert, bis zu dem im Versicherungsvertrag vorgesehenen Höchstbetrag der Honorare.

Andernfalls sollten Sie überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen, um dank des juristischen Beistands (ehemals „Gerichtskostenhilfe“ genannt) in den Genuss einer kostenlosen (oder teilweise kostenlosen) Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zu gelangen. Weitere Informationen finden Sie auf  https://avocats.be/fr/vous-navez-pas-les-moyens-de-payer.

Da das Recht ein weites Feld ist, sollten Sie im Idealfall einen Rechtsanwalt wählen, der sich auf das Fachgebiet spezialisiert hat, für das Sie ihn konsultieren (Verkehr, Versicherungen, Wiedergutmachung von Körperschaden…).

Auf www.avocats.be finden Sie ein Verzeichnis der Rechtsanwälte mit Angabe ihrer bevorzugten Rechtsgebiete. Sie können auch Ihren Rechtsschutzversicherer fragen, der Ihnen einige Namen von Fachanwälten vorschlagen (aber nicht vorschreiben) kann.