Der erste Schritt besteht darin, einen Antrag bei der DAC einzureichen.

Das Team der DAC empfängt Sie, informiert Sie und führt alle notwendigen Tests aus, um Ihre Fahrtauglichkeit zu überprüfen. Es erörtert mit Ihnen die Möglichkeiten zur Anpassung Ihres Fahrzeugs.

Es gibt eine ganze Reihe von Lösungen zur Anpassung Ihres Fahrzeugs, damit Sie sicher fahren können.

Bei Bedarf können danach Kurse zum Kennenlernen der neuen Elemente in einer Fahrschule absolviert werden, um das Fahren mit den Anpassungen zu lernen.

Nein, denn jeder Antrag auf Anpassung des Fahrerplatzes eines Fahrzeugs entspricht einer bestimmten Prozedur.

Für die Wallonie legt die DAC die erforderlichen Anpassungen fest, um die Schwierigkeiten einer Person zu überwinden und stellt die entsprechenden technischen Datenblätter auszustellen. Die DAC stellt ebenfalls eine Bescheinigung aus, welche unter anderem besagt, dass der Bewerber in der Lage ist diese Anpassungen zu benutzen. Wenn Sie in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in Flandern wohnen, wenden Sie sich bitte an das CARA.

Diese Dokumente ermöglichen es, sich an ein spezialisiertes Unternehmen für die Umrüstung von Fahrzeugen zu wenden und einen offiziellen Antrag bei FÖD Mobilität einzureichen, der unter bestimmten Bedingungen grünes Licht für die Zulassung gibt.

  1. Sie reichen einen Antrag bei der DAC ein,
  2. Nach Ihrer Prüfung erhalten Sie Ihr Tauglichkeitsattest und Ihre Fahrzeuganpassungscodes,
  3. Sie wählen ein Fahrzeug aus, nachdem Sie sich bei einem Umrüstungsunternehmen informiert haben, um die Machbarkeit der Umrüstungsarbeiten sicherzustellen.
  4. Sie reichen bei der Dienststelle für Selbstbestimmes Leben (DSL) https://selbstbestimmt.be/ einen Antrag auf Unterstützung ein.
  5. Sie kaufen das Fahrzeug und stellen dem Umrüstungsunternehmen die Zulassung, die Übereinstimmungsbescheinigung und die Einwilligung der AVIQ bereit (Bescheinigung TVA 717a).

Hier finden Sie die Liste der Anpassungen.

In einer anerkannten Werkstatt, die Fahrzeugumrüstungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität durchführt.

Die Kontaktangaben dieser Werkstätten finden Sie über die nachstehenden Links, entsprechend Ihrer spezifischen Suche:

Sie können in einer Fahrschule Kurse absolvieren, um sich mit den Anpassungen vertraut zu machen. Einige Fahrschulen verfügen über ein Fahrzeug mit verschiedenen Anpassungen. Für spezifischer Anpassungen hat die DAC die Möglichkeit, der Fahrschule Ihrer Wahl ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Der Preis dieser Kurse wird von der Fahrschule festgelegt. Unter bestimmten Bedingungen beteiligt sich die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) https://selbstbestimmt.be/ an den Kosten: 0800 16061 (gebührenfreie Nummer).

Wenn Sie als Person mit Behinderung anerkannt sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine auf 6 % herabgesetzte MwSt. beim Kauf eines Fahrzeugs sowie eine Rückerstattung dieser MwSt. erhalten. Außerdem wird für die Anpassungsarbeiten am Fahrzeug auch nur eine MwSt. von 6 % berechnet.

Sie können ebenfalls von der Verkehrssteuer und der Inbetriebsetzungssteuer befreit werden. Daneben erhalten Sie einen herabgesetzten MwSt.-Satz auf die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Ihrem Fahrzeug und einen herabgesetzten MwSt.-Satz beim Kauf von Ersatzteilen und Zubehör.

Der FÖD Finanzen ist für diese Materien zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf dessen Website.

Für die Bewohner der deutschsprachigen Gemeinschaft bietet die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben unter bestimmten Bedingungen ebenfalls finanzielle Beihilfen für die Anpassung Ihres Fahrzeugs. Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Webseite unter https://selbstbestimmt.be/ oder unter 0800 900 11 (kostenlose Nummer) oder +32 80 229 111 (aus dem Ausland).

Nein, nicht alle technischen Prüfstellen können die an Ihrem Fahrzeug vorgenommenen Anpassungen billigen. Hier die Liste der zuständigen Prüfstellen in den einzelnen Provinzen:

Provinz Hennegau

Provinz Lüttich

Provinz Namur

Provinz Wallonisch-Brabant