Die DAC ist die Abteilung Fahrtauglichkeit (Département d’Aptitude à la Conduite) der Wallonischen Agentur für die Straßenverkehrssicherheit (AWSR).

Aufgabe der DAC ist es, die Fahrtauglichkeit der wallonischen Bürger zu prüfen, die Inhaber eines Führerscheins sind bzw. sein werden und die infolge einer Erkrankung, einer (angeborenen oder erworbenen) Krankheit oder eines Unfalls eine Verringerung der funktionellen Fähigkeiten aufweisen, die ein sicheres Fahren gefährden kann.

Die Abteilung hat ebenfalls die Aufgabe, bei Bedarf die Anpassungen festzulegen, die am Fahrzeug vorgenommen werden müssen, und die eventuellen Fahreinschränkungen festzulegen.

Das Team setzt sich zusammen aus Ärzten, Neuropsychologen und Ergotherapeuten, die auf die Prüfung der Fahrtauglichkeit spezialisiert sind.

Unser Ärzteteam:

  • Doktor Stéphanie BOXUS, Allgemeinmediziner
  • Doktor Thierry GILLAIN, Spezialist für physikalische Medizin

Unser Neuropsychologe:

  • Frau Anne-Sophie MORTGAT
  • Herr Manu STRYPSTEIN

Unser Team von Ergotherapeuten, Experten für die Anpassung des Fahrzeugs:

  • Herr Didier BONGARTZ
  • Frau Mélissa LINSINGH
  • Frau Megane MURRU
  • Frau Véronique SOUVEREYNS

Unsere Sozialassistentin:

  • Frau Marie TRULLEMANS

Unsere Sekretärin:

  • Frau Sandra BOUTS
  • Frau Sonia LEONARD

Unsere Direktion:

  • Frau Virginie PIROTTE

Indem Sie uns den von Ihnen und Ihrem Arzt ausgefüllten medizinischen Fragebogen der DAC zusenden. Dem Fragebogen müssen Ihre relevanten medizinischen Berichte sowie eine Kopie Ihres Führerscheins (sofern Sie einen besitzen) beiliegen.

Ihre medizinische Akte wird von den Ärzten und Fachleuten für die Fahrtauglichkeit analysiert; danach erhalten Sie eine Einladung.

Wenn Sie in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in Flandern wohnen, wenden Sie sich bitte an das CARA.

Der medizinische Fragebogen der DAC kann hier heruntergeladen werden.

Sie können eine Kopie auf dem Postweg erhalten, indem Sie eine E-Mail mit Ihren korrekten Adressdaten an dac@awsr.be senden oder indem Sei unser Kontaktformular ausfüllen.

Wenn Ihre Akte vollständig ist, bitten wir Sie, diese unverzüglich an die DAC zu übermitteln, damit die Informationen immer auf dem neusten Stand sind. Wenn Sie die Akte elektronisch an uns übermitteln, wird aufgrund ihrer perfekten Lesbarkeit nur eine PDF-Datei mit dem gesamten Fragebogen akzeptiert (vermeiden Sie getrennte Bilder/Fotos, um das Verfahren nicht zu verzögern).

Es ist unverzichtbar, dass Ihr Arzt den medizinischen Abschnitt ausfüllt, damit unser Team sich bei seiner Analyse auf relevante Angaben stützt. Andernfalls werden wir Sie um zusätzliche Informationen bitten müssen, was Ihre Einladung nur hinauszögert.

Je nach Ihrem Gesundheitszustand füllt Ihr Facharzt den zu Ihrer Diagnose passenden Abschnitt in Verbindung mit seinem Fachgebiet (Neurologie, Endokrinologie, Ophthalmologie, Kardiologie…) aus.

Wenn er im Besitz der Berichte des Facharztes/der Fachärzte ist, kann Ihr Allgemeinarzt selbst den gesamten Fragebogen ausfüllen.

Sie müssen spätestens 4 Monate vor dem Verfallsdatum Ihres Führerscheins erneut einen Antrag auf Prüfung bei der DAC einreichen.

Wenn die vorige Entscheidung von der DAC getroffen wurde, erhalten Sie automatisch einen Antrag auf Verlängerung. Achten Sie deswegen darauf, uns immer jede Änderung Ihrer Kontaktdaten mitzuteilen. Falls Sie kein Schreiben erhalten, wenden Sie sich an unser Sekretariat per E-Mail (dac@awsr.be) oder indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen.

Wenn die vorige Entscheidung von einem anderen anerkannten Zentrum (CARA) getroffen wurde und Sie in der Wallonie wohnen, müssen Sie den medizinischen Fragebogen der DAC ausfüllen.

Wir laden Sie vorzugsweise und nach Möglichkeit im Laufe des Monats  vor dem Ende der Gültigkeit Ihres Führerscheins ein.

Auf der Grundlage Ihres Gesundheitszustands, Ihres Lebenslaufs und anderer Elemente und Informationen aus Ihrer Akte legt das Team der DAC fest, welche Untersuchungen und/oder Tests Sie durchlaufen müssen. Möglich sind die folgenden:

  • Eine funktionelle Untersuchung;
  • Eine ärztlicheUntersuchung;
  • Eine neuropsychologischeUntersuchung;
  • Eine augenärztliche Untersuchung;
  • Ein praktischer Test auf der Straße.

Das Sekretariat der DAC teilt Ihnen sodann in einer schriftlichen Einladung die Art und den Ort Ihres Termins mit.

Wenn diese Prozedur sich als schwierig erweist, Ängste oder Fragestellungen hervorruft, können Sie sich an das Sekretariat der DAC wenden, das Sie über die verschiedenen Etappen informiert und Ihre Fragen beantwortet.

Wenn Sie für eine ärztliche oder neuropsychologische Untersuchung eingeladen werden, findet diese Untersuchung in den Räumlichkeiten der DAC statt:

Chaussée de Liège, 654C
5100 Jambes

20210422 190510

Ihr praktischer Test kann in einer der Provinzniederlassungen der DAC erfolgen. Beim Ausfüllen des medizinischen Fragebogens können Sie Ihre Vorlieben in Bezug auf den Ort des Termins angeben.

Die Provinzniederlassungen sind:

Carte Antennes Oct23

Namur

  • DAC von Jambes

Wallonisch-Brabant:

  • Clinique du Bois de la Pierre in Wavre
  • Centres Hospitaliers Jolimont – Standort Nivelles

Luxemburg:

  • Prüfstelle in Weyler
  • Prüfstelle in Marche-en-Famenne

Lüttich:

  • Centre de Revalidation in Esneux
  • CNRF in Fraiture-en-Condroz
  • Prüfstelle in Lontzen
  • Prüfstelle in Huy-Tihange
  • Prüfstelle in Wandre
  • CHR Château Rouge
  • Centre Hospitalier de Peltzer in Verviers
  • Centre Hospitalier Reine Astrid in Malmedy

Hennegau:

  • Prüfstelle in Braine-le-compte
  • Centre Hospitalier Epicura Frameries
  • CHU von Charleroi Standort Léonard de Vinci
  • Clinique Reine Fabiola
  • Hôpital de Jolimont in La Louvière

Die DAC ist ein kostenloser Service, der von der Wallonischen Region finanziert wird.

Unter Berücksichtigung Ihres Gesundheitszustands, der Berichte, Beobachtungen und Untersuchungen, nach Überlegung und Rücksprache mit den verschiedenen Fachleuten trifft der Arzt der DAC eine Entscheidung über Ihre Fahrtauglichkeit.

Aufgabe der DAC ist es, ein Gleichgewicht zwischen einerseits dem Mobilitäts- und Autonomiebedürfnis und andererseits der Sicherheit des Straßenverkehrs zu finden.

Nichtsdestotrotz geht die abschließende Entscheidung von dem Grundsatz aus, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs für Sie selbst, Ihre Familienangehörigen und die anderen Verkehrsteilnehmer vorrangig ist.

Die Entscheidung über Ihre Fahrtauglichkeit kann eine der folgenden Formen annehmen:

  1. Sie sind ohne Bedingung, Einschränkung oder Anpassung fahrtauglich
  2. Sie sind fahrtauglich unter bestimmten Bedingungen für die Nutzung Ihres Führerscheins, beispielsweise:
  • Fahrerlaubnis nur tagsüber;
  • Fahrerlaubnis nur in einem Umkreis von … km um den Wohnsitz oder nur in einer Stadt/Region;
  • Keine Fahrerlaubnis auf der Autobahne;
  1. Sie sind fahrtauglich, unter der Bedingung, dass bestimmte Anpassungen Ihres Fahrzeugs vorgenommen werden, zum Beispiel:
  • Handgas und Handbremse am Lenkrad;
  • Gaspedal links vom Bremspedal angebracht;
  • Kugel am Lenkrad, in die die Funktionen der Fahrtrichtungsanzeiger, Scheinwerfer und Scheibenwischer integriert sind;
  • Lenkung per Joystick;
  1. Sie sind nicht fahrtauglich:

Ihr aktueller Gesundheitszustand entspricht nicht (mehr) den medizinischen Normen und gewährleistet kein sicheres Fahren. Sie sind medizinisch nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Die Feststellung der Untauglichkeit tritt am seltensten ein. Die DAC sucht zunächst alternative Lösungen.

Das hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab. Wenn dieser stabil ist und Sie sich mit den eventuellen Anpassungen vertraut gemacht haben, kann die Entscheidung dauerhaft gültig sein.

Wenn Sie unter einer fortschreitenden Krankheit leiden oder wenn Ihre Symptome sich zum Guten oder zum Schlechten entwickeln können, ist die Entscheidung der DAC zeitlich befristet (zwischen 6 Monaten und 5 Jahren). Bevor Ihr Führerschein verfällt, müssen Sie einen neuen Antrag auf Überprüfung stellen.

Falls Sie fahrtauglich erklärt wurden und Ihr Zustand sich in funktioneller Hinsicht verschlechtert, müssen Sie Ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen.

Wenn Sie fahruntauglich erklärt wurden, ist die Entscheidung dauerhaft gültig. Wenn jedoch eine Verbesserung Ihres Gesundheitszustands festgestellt wird, können Sie frühestens sechs Monate nach der Entscheidung erneut einen Antrag auf Überprüfung einreichen.