Die Frage nach der Fahrtauglichkeit ist in zwei Fragen unterteilt:

  • Entspricht Ihr Gesundheitszustand den gemäß dem Gesetz erforderlichen Normen?
  • Besitzen Sie ausreichende perzeptive, kognitive und motorische Fähigkeiten, um in aller Sicherheit fahren zu können?

Ein guter Fahrer muss nämlich in der Lage sein, die möglichen Gefahren vorherzusehen und zu vermeiden, die Straßenverkehrsordnung anzuwenden, sich bestimmte Automatismen und Fahrstrategien anzueignen. Er muss sich an neue oder unvorhergesehene Situationen anpassen, die im Verkehr oder im Straßenumfeld entstehen können (z.B. Arbeiten, Umleitung…).

Eine Verringerung der funktionellen Fähigkeiten kann diese Fähigkeiten beeinträchtigen.

Im Zweifelsfall sollten Sie mit Ihrem Arzt darüber reden.

Konkret kann sich eine Beeinträchtigung der funktionellen Eigenschaften äußern durch:

Motorische oder sensorische Störungen: Kraft, Beweglichkeit, Koordination, Empfindlichkeit…

Kognitive oder intellektuelle Störungen: Konzentration, Aufmerksamkeit (geteilte und/oder selektive), Ablenkbarkeit, Verarbeitung von Informationen, Antizipation, Planung, Hemineglect, Flexibilität…

Sehstörungen: Sehschärfe und Gesichtsfeld, Dämmerungssehen, Empfindlichkeit bezüglich Blendung und Kontraste, Diplopie…

Verhaltensstörungen

Bewusstseinsschwäche oder -verluste

Pathologische Schläfrigkeit

Wenn Sie unter einem dieser Symptome leiden, sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt darüber.

Ab dem Zeitpunkt, an dem ihr Gesundheitszustand ihre Fahrtauglichkeit beeinflussen kann, beispielsweise wenn sie beim Fahren körperliche (motorische), sensorische (Sicht) oder kognitive (Aufmerksamkeit, Konzentration…) Schwierigkeiten hat.

Der Arzt muss seinem Patienten mitteilen, ob eine Erkrankung oder eine Anomalie vorliegt, die die Sicherheit beim Führen eines Fahrzeugs gefährden kann. Wenn er dies für notwendig erachtet, verweist er den Patienten an ein für die Prüfung dessen Fahrtauglichkeit anerkanntes Zentrum (für die Wallonie ist das die DAC).

Es liegt jedoch in der Verantwortung jedes Bürgers, ständig darüber zu wachen, dass er die zum Führen eines Kraftfahrzeugs vorgeschriebenen medizinischen Normen erfüllt.

Ihr Arzt ist das erste Glied in der Kette zur Prüfung Ihrer Fahrtauglichkeit. Er muss Ihnen mitteilen, ob eine Erkrankung oder eine Anomalie vorliegt, die Ihre Sicherheit oder die der anderen Verkehrsteilnehmer gefährden kann, wenn Sie ein Fahrzeug führen.

Wenn er dies für notwendig erachtet, verweist er Sie an ein für die Prüfung Ihrer Fahrtauglichkeit anerkanntes Zentrum (für die Wallonie ist das die DAC).

Ja, wenn Ihr Arzt keinen Zweifel hinsichtlich Ihrer Fahr(un)tauglichkeit hat und über Ihren globalen Gesundheitszustand gut informiert ist. Hierzu muss er ein Attest gemäß Muster VII ausfüllen, das Sie hier herunterladen können.

Bei einer Verringerung Ihrer motorischen, sensorischen oder kognitiven funktionellen Fähigkeiten verweist er Sie an die DAC.

Sie müssen sich an die Arbeitsmedizin wenden: MEDEX oder einen anderen anerkannten Dienst (mit Ihrem Arbeitgeber zu prüfen). Die DAC ist nicht dafür zuständig, Ihre Fahrtauglichkeit im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zu prüfen.

Allerdings kann der Arzt, der die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung durchführt, Sie an die DAC verweisen, falls er funktionelle (motorische, sensorische oder kognitive) Störungen feststellt. In diesem Fall übermittelt die DAC eine Stellungnahme an die Arbeitsmedizin.

Ja, wenn Sie funktionelle Störungen aufweisen und sich Fragen zu Ihrer Fahrtauglichkeit stellen. Vorzugsweise sollten Sie zunächst die DAC kontaktieren, damit Sie nicht für die theoretische Prüfung zu lernen beginnen, ohne zu wissen, ob Sie letzten Endes überhaupt fahrtauglich sind.

Nein, die DAC ist nicht dafür zuständig, Sie im Rahmen Ihrer Wiedereinsetzung in das Recht zum Führen eines Fahrzeugs zu prüfen. Sachdienliche Informationen finden Sie auf der Website belgium.be.

Ja, die Prüfung der Tauglichkeit zum Führen eines Motorrads gehört zu den Zuständigkeiten der DAC.

Die DAC verfügt jedoch nur über Fahrzeuge der Kategorie B, daher ist es möglich, dass die Prüfung mit Ihrem Fahrzeug, beispielsweise Ihrem Motorrad, durchgeführt wird.

Im Prinzip nicht, da die DAC damit beauftragt ist, die Fahrtauglichkeit hinsichtlich eines Fahrzeugs zu prüfen, für das ein Führerschein benötigt wird.

Ein Führerschein wird nicht benötigt für die Fortbewegung mit einem Kraftfahrzeug, dessen Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt. Die im Gesetz festgelegten medizinischen Normen sind hier nicht anwendbar.

Allerdings besagt Artikel 8.3 der Straßenverkehrsordnung: „Jeder Führer muss zum Führen imstande sein, die erforderlichen körperlichen Eigenschaften aufweisen und die nötige Kenntnis und Geschicklichkeit besitzen. Er muss stets in der Lage sein, alle ihm obliegenden Fahrbewegungen auszuführen und das Fahrzeug oder die Tiere, die er führt, zu beherrschen.“

Dieser Artikel betrifft alle Fortbewegungsmittel. Sie sind also dafür verantwortlich, das Risiko einer Verringerung Ihrer funktionellen Fähigkeiten zu bewerten. Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Arzt darüber zu reden.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass das Team der DAC Ihrem Arzt zur Verfügung steht, um über spezifische Fälle zu sprechen und eine Stellungnahme abzugeben, die dem Arzt dabei helfen kann, Stellung zu beziehen.

Ja, wenn die Entscheidung der DAC Ihnen eine Anpassung Ihres Fahrerplatzes oder Bedingungen für die Nutzung Ihres Führerscheins (Tragen einer Brille, Orthese…) vorschreibt oder bestimmte Einschränkungen (Fahren nur tagsüber, begrenzt auf einen Umkreis von x km, nicht auf der Autobahn…) auferlegt oder wenn die Gültigkeit des Attests zeitlich befristet ist.

Sie erhalten ein Attest nach Muster XII, das Sie Ihrer Gemeindeverwaltung aushändigen müssen, sowie alle Erklärungen für das Verfahren.

Alle sachdienlichen Informationen finden Sie auf der Website Belgium.be.

Ja, natürlich, Sie brauchen uns nur eine Anfrage mit Ihren Adressdaten zu übermitteln, entweder per E-Mail (dac@awsr.be) oder über unser Kontaktformular.

Sie können ebenfalls die PDF-Version herunterladen.